21.07.2008 – Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro verhängt. Trotz im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgeldes, setzte die Stelle die Maßgaben des Gerichtes nicht um, sondern missachtete grob fahrlässig und bewusst die gerichtlichen Anordnungen.
In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gerichtlich gegen Cabertas „Sektenfilter“ vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin ihre diskriminierende Erklärung verbreiten wollte. Caberta wurde dies bereits mit gerichtlicher Anordnung im Jahre 2006 verboten. Ebenso wurde ihr untersagt, auf Dritte hinzuweisen, die ihren Sektenfilter verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und entgegen den gegenteiligen Beteuerungen von Cabertas AGS bis vor kurzem nicht von den Internetseiten der Stadt Hamburg entfernt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology eine Umsetzung der Vorgaben des Gerichtes nur vortäuschte, diese jedoch bewusst umgangen hatte.
„Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw. dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen) „erachtete es das Gericht als notwendig, ein Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.“
In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw. generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“. Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“
Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer Staatsbediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen, kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.
Innerhalb von 4 Monaten muss die Hansestadt Hamburg damit ein weiteres Mal Steuergelder dazu verwenden, das rechtswidrige Verhalten von Frau Caberta und ihren Mitarbeitern in der Behörde für Inneres zu ahnden. Erst im März diesen Jahres wurde die Hansestadt Hamburg zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az: 1 U 99/03) wegen rechtswidriger Äußerungen der Behördenangestellten Caberta. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Frau Caberta in diesem Verfahren ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ attestiert, weil sie gegenüber den Medien unwahre Äußerungen über Scientology getätigt hatte.
Die Liste der Vorwürfe gegen Caberta wird immer länger: Gerichtlich bestätigte Menschenrechtsverletzerin, 7.500 Euro Geldbusse wegen Vorteilsnahme im Amt, Amtspflichtverletzung, rechtswidriges Verhalten, illegale Boykottaufrufe, Missachtung der Gerichte und dies alles auf Kosten des Steuerzahlers.
In der BILD Hamburg vom 30. Juni 2008 wurde berichtet, dass ein Müllmann wegen angeblicher Annahme von 20 Euro Trinkgeld fristlos gekündigt wurde und sich in einem Strafprozess wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme zu verantworten hatte. Ganz offensichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen.
Download Gerichtsurteil: http://www.skb-pressedienst.de
###
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, www.skb-pressedienst.de
Schlagworte: anordnung, arbeitsgruppe, caberta, gericht, oberlandesgericht, ordnungsgeld, scientology, strafe, Verstoß, verwaltungsgericht